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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nadja Kirchner Fotografie

Stand: 26.10.2026

§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

Nadja Kirchner
Nadja Kirchner Fotografie
Am Pascheberg 18
29664 Walsrode
E-Mail: kontakt@nk-fotografie.net
Website: www.nk-fotografie.net
USt-IdNr.: DE461257222

– nachfolgend „Fotografin“ genannt –

und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern – nachfolgend „Kunden“ genannt.

(2) Die AGB gelten für fotografische Dienstleistungen, insbesondere Familien-, Kinder-, Paar-, Babybauch-, Newborn-, Hochzeits-, Event-, Kita-, Business- und Personal-Branding-Fotografie sowie für Mini-Shootings und zeitlich begrenzte Fotoaktionen.

(3) Sie gelten außerdem für die Bestellung von digitalen Bilddateien, Fotoprodukten und Gutscheinen, soweit hierfür keine besonderen Bedingungen vereinbart werden.

(4) Individuelle Vereinbarungen und konkrete Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Für gewerbliche Auftraggeber gelten ergänzend die Bestimmungen zu gewerblichen Nutzungsrechten.

§ 2 Vertragsschluss und Buchung

(1) Die Darstellung von fotografischen Leistungen auf der Website dient der Information über die angebotenen Leistungen.

(2) Bei individuell vereinbarten Shootings erfolgt zunächst eine Abstimmung über Termin, Art und Umfang der fotografischen Leistung. Anschließend erhält der Kunde einen persönlichen Buchungslink. Der Vertrag kommt mit Abschluss des dort gekennzeichneten zahlungspflichtigen Buchungsvorgangs zustande oder durch Annahme eines schriftlichen Angebots.

(3) Bei online direkt buchbaren Angeboten, insbesondere Weihnachtsminis und anderen Fotoaktionen, kommt der Vertrag mit Abschluss des entsprechend gekennzeichneten zahlungspflichtigen Buchungsvorgangs zustande, sofern im Buchungsprozess nichts anderes angegeben ist.

(4) Der konkrete Leistungsumfang, die Shootingdauer, die Anzahl enthaltener Bilder und die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Buchungsbestätigung.

(5) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

(6) Bei Online-Buchungen wählt der Kunde das Angebot aus bzw. öffnet seinen persönlichen Buchungslink und gibt seine Daten ein. Vor dem Absenden werden alle Angaben in einer Zusammenfassung angezeigt und können über die Eingabefelder korrigiert werden. Mit Klick auf „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde seine verbindliche Buchung ab. Der Vertragstext wird von der Fotografin gespeichert und dem Kunden mit der Buchungsbestätigung per E-Mail zugesandt. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Bei regulären Shootings wird grundsätzlich ein Aufnahmehonorar vereinbart. Dieses vergütet die im jeweiligen Angebot beschriebenen fotografischen Leistungen und ist nach Rechnungsstellung vor dem Shooting zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Sofern im Angebot nicht ausdrücklich Bilddateien oder Fotoprodukte enthalten sind, werden diese gesondert berechnet. Die jeweils geltenden Bildpakete und Preise werden vor der Buchung beziehungsweise im Rahmen der Angebotsunterlagen mitgeteilt.

(4) Nach dem Shooting erhält der Kunde grundsätzlich Zugang zu einer Auswahlgalerie. Die Bestellung eines Bildpakets oder zusätzlicher Bilddateien erfolgt gesondert. Der hierfür vereinbarte Betrag wird anschließend in Rechnung gestellt.

(5) Die Freigabe der bestellten digitalen Bilddateien zum Download erfolgt nach vollständiger Bezahlung des jeweiligen Bildpakets.

(6) Bei Mini-Shootings oder besonderen Fotoaktionen kann ein Festpreis einschließlich einer bestimmten Anzahl bearbeiteter Bilddateien vereinbart werden. In diesem Fall gelten die in der Buchung ausgewiesenen Leistungen und Zahlungsbedingungen.

(7) Rechnungen sind innerhalb der jeweils angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug bleiben unberührt.

§ 4 Durchführung des Shootings

(1) Die Fotografin führt das Shooting entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang und ihrem fotografischen Stil durch.

(2) Der Kunde wird gebeten, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Bei verspätetem Erscheinen kann sich die verfügbare Shootingzeit entsprechend verkürzen, sofern nachfolgende Termine oder andere organisatorische Gründe eine Verlängerung nicht zulassen.

(3) Eine bestimmte Anzahl an Einzelposen, Motivkombinationen oder Bildgestaltungen ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Bei Shootings mit Babys und Kindern werden deren individuelle Bedürfnisse und Belastungsgrenzen berücksichtigt. Bestimmte Posen oder Aufnahmen können aus Sicherheits- oder Wohlbefindensgründen entfallen.

(5) Der Kunde ist für die rechtzeitige Abstimmung besonderer Wünsche verantwortlich. Die Fotografin berücksichtigt diese im Rahmen der vereinbarten Leistung und der tatsächlichen Möglichkeiten.

(6) Die Verantwortung für die Beaufsichtigung minderjähriger Kinder verbleibt bei den Erziehungsberechtigten beziehungsweise den hierfür zuständigen Aufsichtspersonen. Die Fotografin übernimmt keine allgemeine Kinderbetreuung.

§ 5 Terminverschiebungen, Absagen und Nichterscheinen

(1) Kann ein vereinbarter Termin aus wichtigen Gründen, insbesondere wegen einer akuten Erkrankung, nicht wahrgenommen werden, soll die Fotografin möglichst frühzeitig informiert werden.

(2) Bei Krankheit oder anderen unvorhersehbaren, nachvollziehbaren Umständen bemühen sich die Parteien um einen geeigneten Ersatztermin. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

(3) Die Möglichkeiten einer kostenfreien Umbuchung oder Stornierung richten sich nach den Umständen des Einzelfalls und gegebenenfalls gesondert vereinbarten Aktionsbedingungen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Erscheint ein Kunde ohne vorherige Absage nicht zum verbindlich vereinbarten Termin, kann die Fotografin ihre gesetzlichen Vergütungs- beziehungsweise Schadensersatzansprüche geltend machen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung des Termins werden berücksichtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden auf bestehende Ansprüche angerechnet; ein darüber hinausgehender Betrag wird erstattet.

(5) Muss die Fotografin einen Termin wegen Krankheit, technischer Störungen oder anderer von ihr nicht zu vertretender Umstände verschieben, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

(6) Kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden und kommt kein Ersatztermin zustande, richten sich die Ansprüche der Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit hierfür kein Rechtsgrund besteht.

(7) Bei Outdoor-Shootings kann eine wetterbedingte Verschiebung erforderlich werden. Die Parteien stimmen in diesem Fall nach Möglichkeit einen Ersatztermin ab.

§ 6 Bildauswahl und künstlerische Gestaltung

(1) Die Auswahl der für die Galerie geeigneten Aufnahmen sowie die fotografische und bildgestalterische Bearbeitung erfolgen durch die Fotografin.

(2) Die Bearbeitung orientiert sich am erkennbaren fotografischen Stil der Fotografin. Individuelle Bearbeitungswünsche, aufwendige Retuschen oder nachträgliche Änderungen sind nur Bestandteil der Leistung, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(3) Der Kunde erhält grundsätzlich eine Auswahlgalerie mit den von der Fotografin vorausgewählten Aufnahmen. Nicht sämtliche während des Shootings entstandenen Aufnahmen werden zur Auswahl bereitgestellt.

(4) Unbearbeitete Aufnahmen, RAW-Dateien und verworfene Aufnahmen sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

(5) Die Auswahlgalerie steht in der Regel für 21 Kalendertage zur Verfügung. Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich.

(6) Die Auswahlgalerie dient der Bildauswahl. Eine Verwendung, Veröffentlichung, Speicherung oder Weitergabe von Vorschaubildern ist ohne entsprechende Nutzungsberechtigung nicht gestattet.

§ 7 Lieferung der Bilddateien

(1) Die bestellten digitalen Bilddateien werden nach abgeschlossener Bildauswahl, Bearbeitung und vollständiger Bezahlung grundsätzlich über eine Onlinegalerie zum Download bereitgestellt.

(2) Die Bearbeitungs- und Lieferzeit beträgt in der Regel etwa 7 Werktage nach Eingang der vollständigen Bildauswahl und Zahlung. Abweichende Fristen können insbesondere bei Hochzeiten, größeren Reportagen oder aufwendigen Businessaufträgen vereinbart werden.

(3) Die Lieferung erfolgt in dem im Angebot vereinbarten Dateiformat und Umfang.

(4) Nach Bereitstellung der Dateien ist der Kunde für die zeitnahe Sicherung und Erstellung eigener Sicherheitskopien verantwortlich.

(5) Die Fotografin hält fertig ausgelieferte Bilddateien nach Möglichkeit noch für einen Zeitraum von 6 Monaten zur erneuten Bereitstellung vor. Eine darüber hinausgehende Archivierung oder dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht Vertragsbestandteil.

(6) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie datenschutzrechtliche Löschungsansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Nutzungsrechte bei privaten Shootings

(1) Die Urheberrechte an den Fotografien verbleiben bei der Fotografin.

(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den erworbenen Bilddateien ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private, nicht gewerbliche Zwecke.

(3) Hierzu gehören insbesondere private Fotoabzüge, Fotobücher, die Weitergabe im privaten Umfeld und die Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen.

(4) Eine gewerbliche Nutzung, insbesondere für Unternehmenswerbung, Produktwerbung oder die entgeltliche Weitergabe an Dritte, ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.

(5) Eine Bearbeitung, die den Charakter der Aufnahme wesentlich verändert, oder eine Nutzung in rechtswidrigem beziehungsweise persönlichkeitsverletzendem Zusammenhang bedarf einer gesonderten Zustimmung, soweit sie nicht ohnehin gesetzlich unzulässig ist.

(6) Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

§ 9 Nutzungsrechte bei Business- und gewerblichen Shootings

(1) Bei Business-, Personal-Branding- und anderen gewerblichen Shootings richten sich die Nutzungsrechte nach dem jeweiligen Angebot und der getroffenen Vereinbarung.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der gewerbliche Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur eigenen Unternehmensdarstellung und Eigenwerbung, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken und in eigenen Werbematerialien.

(3) Die Übertragung von Nutzungsrechten an rechtlich selbstständige Dritte, insbesondere für deren eigenständige Werbung, sowie der Weiterverkauf von Bilddateien bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(4) Die Beauftragung von Dienstleistern mit der technischen Umsetzung der eigenen Werbung bleibt im Rahmen der vereinbarten Nutzung zulässig.

(5) Erweiterte Nutzungsrechte, Exklusivität oder besondere Kampagnennutzungen können gesondert vereinbart und vergütet werden.

§ 10 Veröffentlichung von Kundenbildern durch die Fotografin

(1) Die Fotografin veröffentlicht erkennbare Kundenbilder zu eigenen Werbezwecken grundsätzlich nur, wenn hierfür eine geeignete rechtliche Grundlage besteht.

(2) Für die Verwendung von Aufnahmen aus privaten Shootings, insbesondere mit Kindern, wird grundsätzlich eine gesonderte freiwillige Einwilligung eingeholt.

(3) Die Entscheidung über eine solche Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Buchbarkeit, Durchführung oder vereinbarte Qualität des Shootings.

(4) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls der gesonderten Einwilligungserklärung.

§ 11 Fotoprodukte und Druckerzeugnisse

(1) Kunden können zusätzlich zu digitalen Bilddateien Fotoprodukte wie Abzüge, Wandbilder oder andere Druckerzeugnisse bestellen, soweit diese angeboten werden.

(2) Der Vertrag über die beim Fotostudio bestellten und bezahlten Fotoprodukte kommt zwischen dem Kunden und der Fotografin zustande. Die Herstellung kann durch ein externes Fachlabor, insbesondere nPhoto, erfolgen.

(3) Maßgeblich für die Bestellung sind die vereinbarte Produktausführung, Größe, Anzahl und der angegebene Preis einschließlich gegebenenfalls anfallender Versandkosten.

(4) Herstellungs- und Lieferzeiten richten sich nach dem jeweiligen Produkt und werden nach Möglichkeit vor der Bestellung mitgeteilt.

(5) Geringfügige, technisch bedingte Farb- und Helligkeitsabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druck können auftreten. Die gesetzlichen Rechte bei Sachmängeln bleiben hiervon unberührt.

(6) Für mangelhafte oder fehlerhaft gelieferte Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

§ 12 Gutscheine

(1) Gutscheine können für die angebotenen fotografischen Leistungen erworben werden, soweit im jeweiligen Gutschein keine besondere Zweckbindung vereinbart ist.

(2) Wertgutscheine können auf die jeweils gültigen Preise angerechnet werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Für die Einlösung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine gegebenenfalls aufgedruckte Frist beschränkt gesetzlich bestehende Ansprüche nicht.

(4) Ein Anspruch auf einen bestimmten Shootingtermin besteht nicht. Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart.

(5) Für den Erwerb von Gutscheinen über Fernabsatz gelten die gesetzlichen Verbraucherrechte einschließlich eines gegebenenfalls bestehenden Widerrufsrechts.

§ 13 Haftung

(1) Die Fotografin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

§ 14 Mitwirkungspflichten und Rechte Dritter

(1) Der Kunde teilt der Fotografin rechtzeitig alle Informationen mit, die für die vereinbarte Leistung wesentlich sind.

(2) Bei Veranstaltungen oder Aufnahmen an besonderen Orten ist der Kunde für erforderliche Genehmigungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Die Fotografin weist darauf hin, dass die Veröffentlichung von Bildern mit erkennbaren Personen durch den Kunden Rechte Dritter berühren kann. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Veröffentlichung verantwortlich.

(4) Bei Businessaufträgen sind vom Kunden bereitgestellte Logos, Texte, Marken oder sonstige Materialien nur insoweit zu verwenden, wie der Kunde über die erforderlichen Rechte verfügt.

§ 15 Verbraucherrechte und Widerruf

(1) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Fotografin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, hat er im Fall des Widerrufs einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Vertragserfüllung, wenn der Kunde zuvor bestätigt hat, dass ihm dies bekannt ist.

(2) Bei Fotoprodukten, Gutscheinen und gesondert bestellten digitalen Inhalten gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls gesondert bereitgestellte Widerrufsinformationen.

(3) Gesetzliche Gewährleistungs-, Rücktritts- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 16 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

(2) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

(4) Die Fotografin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Besondere Buchungsbedingungen für Weihnachtsminis und andere Aktionsshootings

Diese Bedingungen ergänzen die allgemeinen AGB. Bei Widersprüchen gehen die konkret vereinbarten Aktionsbedingungen vor.

1. Leistungsumfang

(1) Shootingdauer, maximale Teilnehmerzahl, Anzahl der enthaltenen bearbeiteten Bilddateien und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Aktionsangebot auf der Buchungsseite und aus der Buchungsbestätigung.

(2) Zusätzliche Bilddateien können nach Verfügbarkeit und gemäß der jeweils mitgeteilten Preisliste erworben werden.

2. Verbindliche Buchung und Bezahlung

(1) Die Buchung erfolgt verbindlich über die Online-Buchungsseite.

(2) Nach der Buchung erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung.

(3) Der vollständige Paketpreis ist innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, spätestens jedoch vor Beginn des Shootings, zu bezahlen.

(4) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine automatische Stornierung allein aufgrund einer ausbleibenden Zahlung erfolgt nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage.

3. Shootingzeit und Teilnehmerzahl

(1) Die vereinbarte Shootingdauer ist fest eingeplant.

(2) Bei verspätetem Erscheinen kann sich die verbleibende Shootingzeit verkürzen.

(3) Die angegebene maximale Teilnehmerzahl ist aus organisatorischen und räumlichen Gründen einzuhalten.

(4) Bei begrenzter Shootingzeit können nicht sämtliche denkbaren Einzel- und Gruppenkombinationen garantiert werden.

4. Krankheit, Terminverschiebung und Nichterscheinen

(1) Bei Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umständen wird um schnellstmögliche Mitteilung gebeten.

(2) Die Fotografin bemüht sich nach Möglichkeit um einen Ersatztermin. Bei zeitlich begrenzten Aktionen ist dies nur im Rahmen der verfügbaren Termine und der Dauer des Kulissenaufbaus möglich.

(3) Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, richten sich etwaige Vergütungs- und Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

(4) Bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann die Fotografin die ihr gesetzlich zustehenden Ansprüche geltend machen. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt.

5. Bildauswahl und Lieferung

(1) Nach dem Shooting stellt die Fotografin eine Online-Auswahlgalerie zur Verfügung.

(2) Die im gebuchten Paket enthaltene Anzahl an Bildern kann aus dieser Galerie ausgewählt werden.

(3) Die final bearbeiteten Bilddateien werden in der Regel innerhalb von 7 Werktagen nach abgeschlossener Auswahl bereitgestellt.

(4) Unbearbeitete Dateien und RAW-Dateien sind nicht Bestandteil des Pakets.

6. Kundenkleiderschrank

(1) Eine begrenzte Auswahl an Kinderkleidung kann nach vorheriger Absprache kostenlos für das Shooting zur Verfügung gestellt werden.

(2) Die Verfügbarkeit hängt insbesondere von Größe und Bestand ab. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Kleidungsstück besteht nicht.

(3) Die Bereitstellung eines bestimmten Outfits ist nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurde.

(4) Es wird empfohlen, unabhängig davon eigene passende Kleidung mitzubringen.

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